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Pflegesätze - Seniorenzentrum Reseda Lutea

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Pflegesätze und Pflegegrade - gültig ab 01.05.2026 (Lutea 01.04.2026)

RESEDAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
52,97 €
67,91 €
84,81 €102,43 €110,35 €
Unterkunft + Verpflegung
36,04
36,04
36,04
36,04
36,04
Investitionskosten
22,60 €
22,60 €
22,60 €22,60 €22,60 €
Ausbildungsumlage5,68 €5,68 €
5,68 €
5,68 €
5,68 €
Pflegesätze - GESAMT
117,29 €
132,23 €
149,13 €166,75174,67 €
Pflegepauschalen

805,00
1.319,001.855,002.096,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 1.260,96 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 22,30 Euro (678,37 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   23,42 Euro (712,44 Euro monatlich)


LUTEAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
63,09 €
80,89 €
97,78 €115,40 €123,33 €
Unterkunft + Verpflegung
43,66 €
43,66 €
43,66 €
43,66 €
43,66 €
Investitionskosten
22,21 €
22,21 €
22,21 €
22,06
22,06
Ausbildungsumlage
5,68 €5,68 €
  5,68 €
  5,68 €
 5,68 €
Pflegesätze - GESAMT
134,64 €
152,44 €
169,33 €186,95 €194,88 €
Pflegepauschalen

805,00
1.319,001.855,002.096,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 1.655,61 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 22,06 Euro (671,07 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   23,18 Euro (705,14 Euro monatlich)

             Die ausgewiesenen Pflegesätze sind in Euro angegeben.
            Monatliche Pflegekosten = täglicher Pflegesatz x 30,42 (Durchschnittsmonat)

             Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

             Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die
             pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)

            
Vorraussetzung für Pflegewohngeld: keine Ersparnisse über 10.000,00 € und monatliche Rente nicht über
            cirka 1.450,00 €

             (*) Zur Abwendung einer weiteren Zuspitzung des Pflegenotstandes hat der Gesetzgeber eine              
             sogenannte Ausbildungsumlage eingeführt. Damit sollen Anreize geschaffen werden, Ausbildungsplätze
             zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse informieren wir Sie gern.

             (**) Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt ganz oder teilweise unsere
            täglichen/monatlichen Investitionskosten in Form von Pflegewohngeld.
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