Pflegesätze - Seniorenzentrum Reseda Lutea

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Pflegesätze und Pflegegrade - gültig ab 01.01.2023 bis 31.03.2023

RESEDAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
38,06 €
48,80 €
64,97 €81,83 €89,39 €
Unterkunft + Verpflegung
30,72 €
30,72 €
30,72 €30,72 €30,72 €
Investitionskosten
18,35 €
18,35 €
18,35 €18,35 €18,35 €
Ausbildungsumlage4,07 €4,07 €
4,07 €
4,07 €
4,07 €
Pflegesätze - GESAMT
91,20 €
101,94 €
118,11 €134,97 €142,53 €
Pflegepauschalen

770,00
1.262,001.775,002.005,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 714,50 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 18,35 Euro (558,21 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   19,47 Euro (592,28 Euro monatlich)


LUTEAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
38,81
49,75 €
65,93 €82,79 €90,35 €
Unterkunft + Verpflegung
35,45 €
35,45 €
35,45 €
35,45 €
35,45 €
Investitionskosten
18,78 €
18,78
18,7818,7818,78
Ausbildungsumlage
5,51 €5,51 €
5,51 €
5,51 €
5,51 €
Pflegesätze - GESAMT
98,55 €
109,49 €
125,67 €142,53 €150,09 €
Pflegepauschalen

770,00
1262,001775,002005,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 743,51 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 22,08 Euro (671,67 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   23,20 Euro (705,74 Euro monatlich)

             Die ausgewiesenen Pflegesätze sind in Euro angegeben.

             Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

             Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die
             pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)


             (*) Zur Abwendung einer weiteren Zuspitzung des Pflegenotstandes hat der Gesetzgeber eine              
             sogenannte Ausbildungsumlage eingeführt. Damit sollen Anreize geschaffen werden, Ausbildungsplätze
             zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse informieren wir Sie gern.

             (**) Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt ganz oder teilweise unsere
             aglichen/monatlichen Investitionskosten in Form von Pflegewohngeld.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü