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Pflegesätze - Seniorenzentrum Reseda Lutea

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Pflegesätze und Pflegegrade - gültig ab 01.01.2025

RESEDAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
52,53 €
67,21 €
84,10 €101,72 €109,65 €
Unterkunft + Verpflegung
34,19 €
34,19
34,1934,19 34,19
Investitionskosten
22,30 €
22,30 €
22,30 €22,30 €22,30 €
Ausbildungsumlage5,68 €5,68 €
5,68 €
5,68 €
5,68 €
Pflegesätze - GESAMT
114,70 €
129,38 €
146,27 €163,89 €171,82 €
Pflegepauschalen

805,00
1.319,001.855,002.096,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 1.240,15 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 22,30 Euro (678,37 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   23,42 Euro (712,44 Euro monatlich)


LUTEAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
56,64 €
72,61 €
89,50 €107,12 €115,05 €
Unterkunft + Verpflegung
39,28 €
39,28
39,28
39,28
39,28
Investitionskosten
22,06 €
22,06
22,0622,0622,06
Ausbildungsumlage
5,68 €5,68 €
  5,68 €
  5,68 €
 5,68 €
Pflegesätze - GESAMT
123,66 €
139,63 €
156,52 €174,14 €182,05 €
Pflegepauschalen

805,00
1.319,001.855,002.096,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 1.404,44 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 22,06 Euro (671,07 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   23,18 Euro (705,14 Euro monatlich)

             Die ausgewiesenen Pflegesätze sind in Euro angegeben.

             Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

             Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die
             pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)


             (*) Zur Abwendung einer weiteren Zuspitzung des Pflegenotstandes hat der Gesetzgeber eine              
             sogenannte Ausbildungsumlage eingeführt. Damit sollen Anreize geschaffen werden, Ausbildungsplätze
             zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse informieren wir Sie gern.

             (**) Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt ganz oder teilweise unsere
             aglichen/monatlichen Investitionskosten in Form von Pflegewohngeld.
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