Pflegesätze - Seniorenzentrum Reseda Lutea

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Pflegesätze und Pflegegrade - gültig ab 01.05.2023

RESEDAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
40,06 €
51,31 €
67,48 €84,35 €91,91 €
Unterkunft + Verpflegung
32,19 €
32,19
32,1932,19 32,19
Investitionskosten
18,35 €
18,35
18,3518,3518,35
Ausbildungsumlage4,07 €4,07 €
4,07 €
4,07 €
4,07 €
Pflegesätze - GESAMT
94,67 €
105,92 €
122,09 €138,96 €146,52 €
Pflegepauschalen

770,00
1.262,001.775,002.005,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 790,85 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 18,35 Euro (558,21 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   19,47 Euro (592,28 Euro monatlich)


LUTEAPflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
42,00 €
51,80 €
67,97 €84,83 €92,40 €
Unterkunft + Verpflegung
36,88 €
36,88
36,88
36,88
36,88
Investitionskosten
18,78 €
18,78
18,7818,7818,78
Ausbildungsumlage
5,51 €5,51 €
5,51 €
5,51 €
5,51 €
Pflegesätze - GESAMT
103,17 €
112,97 €
129,14 €146,00 €153,57 €
Pflegepauschalen

770,00
1262,001775,002005,00
             Der einrichtungseinheitliche, durchschnittliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt: 805,76 Euro monatlich.
             Einbettzimmerzuschlag: 1,12 Euro (34,07 Euro monatlich)
                Abzüglich Pflegewohngeld (**)
             Zweibettzimmer: 22,08 Euro (671,67 Euro monatlich)
             Einbettzimmer:   23,20 Euro (705,74 Euro monatlich)

             Die ausgewiesenen Pflegesätze sind in Euro angegeben.

             Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

             Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
             Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die
             pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)


             (*) Zur Abwendung einer weiteren Zuspitzung des Pflegenotstandes hat der Gesetzgeber eine              
             sogenannte Ausbildungsumlage eingeführt. Damit sollen Anreize geschaffen werden, Ausbildungsplätze
             zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse informieren wir Sie gern.

             (**) Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt ganz oder teilweise unsere
             aglichen/monatlichen Investitionskosten in Form von Pflegewohngeld.
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